Wertgutachten
Eine sorgfältige und umfassende Beratung sowie die Erstellung von Wertgutachten kann aus sehr unterschiedlichen Gründen erforderlich werden. Entsprechend verschieden sind Aufbau, Methodik und rechtliche Grundlagen der Bewertungen. Nachfolgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht:
Anlass
Ziel
Rechtsgrundlage
Verfahren*
Erwerb / Veräußerung
Verkehrswert / Marktwert
BauGB, ImmoWertV
Sach- / Ertrags- / Vergleichswert
Erbauseinandersetzung
Verkehrswert / Marktwert
BauGB, ImmoWertV
Sach- / Ertrags- / Vergleichswert
Trennung
Verkehrswert / Marktwert
BauGB, ImmoWertV
Sach- / Ertrags- / Vergleichswert
Beleihung
Beleihungswert
BelWertV / Pfandbriefgesetz
Sach- / Ertrags- / Vergleichswert
Erbschaft / Schenkung
Steuerlicher Verkehrswert
BewG (Bewertungsgesetz)
Sach- / Ertrags- / Vergleichswert
Bilanzierung
Verkehrswert / fair value
IAS 40, IFRS
Ertragswert, Vergleichswert
Häufig sind bei der Bewertung besondere Rechte und Belastungen zu berücksichtigen, die den Wert beeinflussen. Deren richtige Berechnung gehört zu unseren Aufgaben:
- Erbbaurecht
- Nießbrauch
- Wohnungrechte
- Dienstbarkeiten
- Leibrenten
- Baulasten
- Denkmalschutz
- Sanierungen
- Umlegung
- Altlasten
* Zur Anwendung kommen jeweils nur die der Bewertungsaufgabe angemessenen anerkannten Verfahren. Das sind üblicherweise das Vergleichswertverfahren (comparative approach, direkter Vergleich oder indirekter Vergleich mit statistischer Auswertung), das Ertragswertverfahren (income approach als top slice / layer oder term and reversion method) und / oder das Sachwertverfahren (cost approach) mit ihren nationalen und internationalen Varianten und Unterarten. Wo sinnvoll und gewünscht, werden ergänzend und zur Plausibilisierung auch nicht normierte Verfahren herangezogen (z. B. Discounted Cash Flow Berechnung, Monte-Carlo Simulation, Analyse nach Ellwood, Residualwertberechung).