Öffentliche Bestellung

Um wirkliche Experten von anderen Anbietern abgrenzen zu können, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Diese ist in einer Prüfung nachzuweisen. Danach stehen öffentlich bestellte Sachverständiger unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellkörperschaften. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Michael Ancker wurde durch die Handelskammer Hamburg für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ öffentlich bestellt und vereidigt. Er unterliegt den Bestimmungen der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Hamburg. Diese kann unter www.hk24.de eingesehen werden. Die Geschäftstätigkeit von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegt den Bestimmungen des § 36 Gewerbeordnung.

 


Sachverständigenbüro Ancker - Logo
Sachverständigenbüro Ancker - Mobil Header

site created and hosted by nordicweb